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Meilenstein – Renaturierung

Juli 2024 –Am 17.6. 2024 beschließt der EU-Umweltministerrat die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Ein lang überfälliger Beschluss, um den Weg für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unser aller natürlicher Lebensgrundlage zu ebnen. Mit Verabschiedung des Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) setzte die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Nach dem Gesetz werden alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben kürzlich das Renaturierungsgesetz verabschiedet, das einen wichtigen Meilenstein für die Natur in Europa darstellt. Dieses Gesetz verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, um die natürlichen Lebensgrundlagen wie Bestäuber, natürliche Ressourcen, saubere Luft und sauberes Wasser zu sichern. Die Einigung im Rat wurde möglich, nachdem die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler ihre Zustimmung angekündigt hatte und die Slowakei das Gesetz trotz anfänglicher Bedenken unterstützte.

Alle Europäischen Länder sind nun aufgefordert, Wiederherstellungspläne zu formulieren in denn konkrete Maßnahmen und auch finanzielle Mittel genannt sein müssen. In Deutschland muss das Gesetz nun ambitioniert umgesetzt werden, um die Natur zu retten und den Naturschutz auf eine Ebene mit anderen Nachhaltigkeitspolitiken zu bringen. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, auch bekannt als EU Nature Restoration Law, soll dazu beitragen, intakte und widerstandsfähige Ökosysteme zu schaffen. Sie zielt darauf ab, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in der EU-Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen, um die biologische Vielfalt zu erhalten, die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen und den natürlichen Klimaschutz zu unterstützen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag zu den internationalen Wiederherstellungszielen und zum europäischen „Green Deal“.

Die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes in Deutschland wird entscheidend sein, um die Natur zu schützen und die ökologische Vielfalt zu bewahren. Es ist an der Zeit, dass auch Deutschland sich aktiv für den Erhalt und die Wiederherstellung von intakten Ökosystemen einsetzt und damit einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz in Europa leistet.

 

Artikel zum Thema:
https://www.bfn.de/aktuelles/eu-umweltministerrat-beschliesst-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur

https://www.nabu.de/news/2024/06/35063.html

Eine Zusammenfassung des BMUV mit Auflistungen an Vorschlägen https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosystemen/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur

Vorschlag der Europäischen Kommission zum nachlesen
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2022:304:FIN:DE:HTML

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